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Förderservice der LSH

Barrierefreies Bad – mit Förderung clever finanzieren

Bis zu 6.250 € KfW-Zuschuss oder 4.180 € von der Pflegekasse sind möglich – altersunabhängig und oft kombinierbar. Die LSH prüft Ihre Fördermöglichkeiten und begleitet Sie auf Wunsch bis zur Antragstellung.

Auf einen Blick

Drei Wege zur Förderung Ihres barrierefreien Bads

Für den barrierefreien Badumbau gibt es in Deutschland drei zentrale Wege – den KfW-Zuschuss 455-B, den Zuschuss der Pflegekasse und den zinsgünstigen KfW-Kredit 159. Zuschüsse müssen immer vor Baubeginn beantragt werden. Die LSH prüft Ihre individuellen Möglichkeiten – Förderauskunft ab 49 €, Komplettbegleitung 299 €.

6.250 €
KfW-Zuschuss 455-B
altersunabhängig, ohne Pflegegrad
4.180 €
Pflegekassen-Zuschuss
pro Maßnahme & Person bei Pflegegrad
50.000 €
KfW-Kredit 159
zinsgünstig „Altersgerecht Umbauen“
Kein Pflegegrad für KfW nötig Antrag stets vor Baubeginn Förderprogramme oft kombinierbar Für Privatkunden, Handwerk & Handel

Stand: 07/2026 · Quelle: Förderservice der LSH – Leistungsgemeinschaft SANITÄR-HEIZUNG GmbH · Alle Förderangaben ohne Gewähr.

Die Ausgangslage

Förderung ist möglich – aber kompliziert

Unübersichtliche Programme

KfW, Pflegekasse, Länder und Kommunen – wer fördert was, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen?

Antrag vor Baubeginn

Zuschüsse müssen vor dem Vorhaben beantragt werden. Ein verpasster Schritt kostet schnell die komplette Förderung.

Formale Anforderungen

Maße, Nachweise, Antragswege: Kleine Fehler führen zu Ablehnung oder Verzögerung Ihres Zuschusses.

Unsere Rolle

Wie die LSH Ihnen hilft

Maximale Zuschüsse

Wir finden die passenden Fördertöpfe und zeigen, wie sich KfW-Zuschuss, Pflegekasse und Kredit optimal kombinieren lassen.

Mehr Sicherheit & Komfort

Bodengleiche Dusche, Haltegriffe und rutschhemmende Beläge senken das Sturzrisiko – und steigern den Wohnwert.

Begleitung bis zum Antrag

Auf Wunsch übernehmen wir den kompletten Prozess bis zur fertigen Antragstellung – in Abstimmung mit Ihrem Handwerker.

Die Programme

Diese Förderungen gibt es

KfW-Zuschuss 455-B

Bis 2.500 € für Einzelmaßnahmen, bis 6.250 € für den Standard „Altersgerechtes Haus“. Altersunabhängig, kein Pflegegrad nötig.

Zuschuss der Pflegekasse

Bis 4.180 € pro Maßnahme und Person bei vorliegendem Pflegegrad. Antrag mit Kostenvoranschlag vor Beginn.

KfW-Kredit 159

Bis 50.000 € zinsgünstiger Kredit „Altersgerecht Umbauen“ – mit Pflegekassen-Zuschüssen kombinierbar.

Antragsberechtigt sind u. a. Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern und Wohnungen, Ersterwerber sanierter Objekte, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Mieter mit Modernisierungsvereinbarung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Der Ablauf

In 4 Schritten zum Zuschuss

01

Förderung finden

Wir ermitteln, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen und was Sie oder Ihr Handwerker beantragen können.

02

Antrag stellen

Der Zuschuss wird vor Baubeginn beantragt. Planung und Beratung gelten nicht als Vorhabenstart.

03

Fachbetrieb beauftragen

Die Maßnahmen werden durch ein Fachunternehmen ausgeführt – eine zentrale Voraussetzung für den Zuschuss.

04

Zuschuss erhalten

Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein – Ihr Zuschuss wird ausgezahlt.

Leistungen

Unsere Förderservices

Wählen Sie, wie intensiv Sie die LSH bei Ihrem Förderantrag unterstützen soll.

Förderauskunft

49 € einmalig
  • Individuelle Übersicht aller Fördermöglichkeiten
  • Was Sie selbst oder als Handwerker beantragen können
  • Konkrete Auskunft zur Weiterleitung an Endkunden
  • Kompakte schriftliche Zusammenfassung
Auskunft buchen
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Förderung in wenigen Schritten prüfen

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir melden uns mit Ihrer individuellen Förderauskunft.

Pflichtfeld

1. Welche Leistung wünschen Sie?

Sie können dies später jederzeit anpassen.

2. Wer stellt die Anfrage?

Damit wir Ihre Auskunft passend aufbereiten.

3. Was soll gefördert werden?

Mehrfachauswahl möglich.

4. Wo befindet sich das Objekt?

5. Ihre Kontaktdaten

Wir melden uns mit Ihrer persönlichen Förderauskunft.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad, um gefördert zu werden?

Nein. Der KfW-Zuschuss 455-B ist altersunabhängig und setzt keinen Pflegegrad voraus. Liegt ein Pflegegrad vor, ist zusätzlich ein Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Maßnahme und Person möglich.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Immer vor Beginn des Vorhabens. Planung und Beratung gelten dabei nicht als Vorhabenstart und können vorab erfolgen.

Kann ich als Handwerker die Auskunft für meinen Kunden nutzen?

Ja. Unsere Förderauskunft zeigt klar, was Sie selbst oder als Handwerksbetrieb für den Endkunden beantragen bzw. als Auskunft weiterleiten können.

Werden auch Mietobjekte gefördert?

Mieter können gefördert werden, wenn mit dem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung besteht. Ohne diese Vereinbarung prüfen wir alternative Finanzierungswege für Sie.

Was kostet die Beratung durch die LSH?

Die Förderauskunft erhalten Sie für einmalig 49 €. Die Komplettbegleitung bis zur fertigen Antragstellung kostet einmalig 299 €.

Finanzierung

Die Fördermittel reichen nicht aus?

Die Fördermittel reichen für Ihr Vorhaben nicht aus? Wir unterstützen Sie auch mit Finanzierungslösungen für Ihre Modernisierung! Ob kurze oder lange Laufzeit und mit flexiblen Tilgungsmöglichkeiten – wir haben für zahlreiche Herausforderungen die passende Lösung.

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Lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten jetzt prüfen

Schnell, verständlich und individuell – die LSH zeigt Ihnen, welche Zuschüsse für Ihr barrierefreies Bad möglich sind.

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