Barrierefreies Bad – mit Förderung clever finanzieren
Bis zu 6.250 € KfW-Zuschuss oder 4.180 € von der Pflegekasse sind möglich – altersunabhängig und oft kombinierbar. Die LSH prüft Ihre Fördermöglichkeiten und begleitet Sie auf Wunsch bis zur Antragstellung.
Drei Wege zur Förderung Ihres barrierefreien Bads
Für den barrierefreien Badumbau gibt es in Deutschland drei zentrale Wege – den KfW-Zuschuss 455-B, den Zuschuss der Pflegekasse und den zinsgünstigen KfW-Kredit 159. Zuschüsse müssen immer vor Baubeginn beantragt werden. Die LSH prüft Ihre individuellen Möglichkeiten – Förderauskunft ab 49 €, Komplettbegleitung 299 €.
altersunabhängig, ohne Pflegegrad
pro Maßnahme & Person bei Pflegegrad
zinsgünstig „Altersgerecht Umbauen“
Stand: 07/2026 · Quelle: Förderservice der LSH – Leistungsgemeinschaft SANITÄR-HEIZUNG GmbH · Alle Förderangaben ohne Gewähr.
Förderung ist möglich – aber kompliziert
Unübersichtliche Programme
KfW, Pflegekasse, Länder und Kommunen – wer fördert was, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen?
Antrag vor Baubeginn
Zuschüsse müssen vor dem Vorhaben beantragt werden. Ein verpasster Schritt kostet schnell die komplette Förderung.
Formale Anforderungen
Maße, Nachweise, Antragswege: Kleine Fehler führen zu Ablehnung oder Verzögerung Ihres Zuschusses.
Wie die LSH Ihnen hilft
Maximale Zuschüsse
Wir finden die passenden Fördertöpfe und zeigen, wie sich KfW-Zuschuss, Pflegekasse und Kredit optimal kombinieren lassen.
Mehr Sicherheit & Komfort
Bodengleiche Dusche, Haltegriffe und rutschhemmende Beläge senken das Sturzrisiko – und steigern den Wohnwert.
Begleitung bis zum Antrag
Auf Wunsch übernehmen wir den kompletten Prozess bis zur fertigen Antragstellung – in Abstimmung mit Ihrem Handwerker.
Diese Förderungen gibt es
KfW-Zuschuss 455-B
Bis 2.500 € für Einzelmaßnahmen, bis 6.250 € für den Standard „Altersgerechtes Haus“. Altersunabhängig, kein Pflegegrad nötig.
Zuschuss der Pflegekasse
Bis 4.180 € pro Maßnahme und Person bei vorliegendem Pflegegrad. Antrag mit Kostenvoranschlag vor Beginn.
KfW-Kredit 159
Bis 50.000 € zinsgünstiger Kredit „Altersgerecht Umbauen“ – mit Pflegekassen-Zuschüssen kombinierbar.
Antragsberechtigt sind u. a. Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern und Wohnungen, Ersterwerber sanierter Objekte, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Mieter mit Modernisierungsvereinbarung. Alle Angaben ohne Gewähr.
In 4 Schritten zum Zuschuss
Förderung finden
Wir ermitteln, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen und was Sie oder Ihr Handwerker beantragen können.
Antrag stellen
Der Zuschuss wird vor Baubeginn beantragt. Planung und Beratung gelten nicht als Vorhabenstart.
Fachbetrieb beauftragen
Die Maßnahmen werden durch ein Fachunternehmen ausgeführt – eine zentrale Voraussetzung für den Zuschuss.
Zuschuss erhalten
Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein – Ihr Zuschuss wird ausgezahlt.
Unsere Förderservices
Wählen Sie, wie intensiv Sie die LSH bei Ihrem Förderantrag unterstützen soll.
Förderauskunft
- Individuelle Übersicht aller Fördermöglichkeiten
- Was Sie selbst oder als Handwerker beantragen können
- Konkrete Auskunft zur Weiterleitung an Endkunden
- Kompakte schriftliche Zusammenfassung
Komplettbegleitung
- Alles aus der Förderauskunft
- Persönliche Begleitung im gesamten Prozess
- Unterstützung bis zur fertigen Antragstellung
- Abstimmung mit Ihrem ausführenden Handwerker
Förderung in wenigen Schritten prüfen
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir melden uns mit Ihrer individuellen Förderauskunft.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad, um gefördert zu werden?
Nein. Der KfW-Zuschuss 455-B ist altersunabhängig und setzt keinen Pflegegrad voraus. Liegt ein Pflegegrad vor, ist zusätzlich ein Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Maßnahme und Person möglich.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Immer vor Beginn des Vorhabens. Planung und Beratung gelten dabei nicht als Vorhabenstart und können vorab erfolgen.
Kann ich als Handwerker die Auskunft für meinen Kunden nutzen?
Ja. Unsere Förderauskunft zeigt klar, was Sie selbst oder als Handwerksbetrieb für den Endkunden beantragen bzw. als Auskunft weiterleiten können.
Werden auch Mietobjekte gefördert?
Mieter können gefördert werden, wenn mit dem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung besteht. Ohne diese Vereinbarung prüfen wir alternative Finanzierungswege für Sie.
Was kostet die Beratung durch die LSH?
Die Förderauskunft erhalten Sie für einmalig 49 €. Die Komplettbegleitung bis zur fertigen Antragstellung kostet einmalig 299 €.
Die Fördermittel reichen nicht aus?
Die Fördermittel reichen für Ihr Vorhaben nicht aus? Wir unterstützen Sie auch mit Finanzierungslösungen für Ihre Modernisierung! Ob kurze oder lange Laufzeit und mit flexiblen Tilgungsmöglichkeiten – wir haben für zahlreiche Herausforderungen die passende Lösung.
Lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten jetzt prüfen
Schnell, verständlich und individuell – die LSH zeigt Ihnen, welche Zuschüsse für Ihr barrierefreies Bad möglich sind.